Seminarbereich

Klausurtagungen

Immer mehr Gremien nutzen die Möglichkeit einer Klausurtagung. Diese führen wir für euch nach euren Interessen und Wünschen durch.

Illustration: drei Personen im Gespräch

Eine Klausurtagung bietet die Möglichkeit, sich intensiv mit wichtigen Themen auseinanderzusetzen, strategische Entscheidungen zu treffen und gemeinsame Ziele zu definieren.

Was eine Klausurtagung bringt

Sechs gute Gründe

Team-Building

Eine Klausurtagung bietet die Möglichkeit, dass ihr als Team zusammenwachst. Durch gemeinsame Aktivitäten und Diskussionen könnt ihr eure Effektivität steigern.

Strategieentwicklung

In einer Klausurtagung habt ihr Zeit und Raum, um langfristige Ziele und Strategien zu planen. Dies ermöglicht eine effektivere und fokussiertere Arbeit im Interesse der Arbeitnehmer.

Fortbildung

Natürlich bilden wir euch auch fach- und themenspezifisch weiter. Dies kann sowohl rechtliche Schulungen als auch Schulungen zu anderen relevanten Themen umfassen, die die Arbeit des Betriebsrats betreffen.

Austausch von Erfahrungen

Betriebsratsmitglieder können in einer entspannten Atmosphäre ihre Erfahrungen und Erkenntnisse teilen. Der Erfahrungsaustausch kann dazu beitragen, Herausforderungen besser zu bewältigen und bewährte Praktiken zu verfestigen.

Verbesserte Kommunikation

Durch gemeinsame Zeit außerhalb des Büros können die Kommunikation und das Verständnis unter den Betriebsratsmitgliedern verbessert werden. Dies kann zu effektiveren Diskussionen und Entscheidungsfindungen führen.

Stärkung der Motivation

Eine Klausurtagung kann die Motivation der Betriebsratsmitglieder stärken, da sie die Möglichkeit haben, gemeinsam an wichtigen Themen zu arbeiten und ihre Rolle im Unternehmen zu reflektieren.

Rahmen

Dauer, Ort und Kosten

Auf Wunsch passen wir gerne die Themen an eure Vorstellungen an oder können auch Seminarinhalte kombinieren. Die aktuellsten Gesetze und hochwertigen Unterrichtsmaterialien stellen wir euch immer zur Verfügung.

Empfohlene Dauer
2,5 – 3 Seminartage
Format
Präsenzseminar oder Webinar
Ort
Eigener Betrieb oder Tagungshotel
Kostenträger
Arbeitgeber, § 37 Abs. 6 BetrVG

Anfrage

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